Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der LHL Techn.Office-Service GmbH
(-nachfolgend LHL OS genannt-)
§ 1 Geltungsbereich, Ausschließlichkeit dieser Bedingungen
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten je nach ihrer Ausgestaltung sowohl für Geschäfte, die über unseren Online-Shop getätigt werden, als auch für alle Vertragsbeziehungen, die mittels ferntechnischer Einrichtungen oder in unserem Ladengeschäft geschlossen werden.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von einem Geschäftsführer oder einem hierzu schriftlich Bevollmächtigten erklärt werden oder LHL OS die Abweichungen schriftlich bestätigt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(2) LHL OS nimmt telefonische oder schriftliche Bestellungen entweder durch eine Auftragsbestätigung oder durch unverzügliches zum Versandbringen der bestellten Waren an. Im Onlineverfahren schickt LHL OS dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch LHL OS zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird und die Auftragsbestätigung darstellt.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit und Annahmeverzug
(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt LHL OS dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Teilt LHL OS dem Kunden eine voraussichtliche Lieferdauer mit, die mehr als sechs Wochen gerechnet ab dem Datum der Mitteilung beträgt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch LHL OS berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet.
(3) LHL OS ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können bereits bei der Auslieferung in Rechnung gestellt werden.
(4) Befindet sich der Kunde länger als zwei Wochen in Annahmeverzug, so ist LHL OS nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und über den Kaufgegenstand frei zu verfügen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist LHL OS berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. LHL OS kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
Während des Annahmeverzuges hat der Kunde an LHL OS als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30,-- EUR pro Woche, zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann LHL OS den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
(5) Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, und LHL OS deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann LHL OS Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. LHL OS ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises - es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schaden vom Kunden fordern.
§ 4 Lieferzeit
(2) Mündliche oder in Textform angegebene Liefertermine sind stets unverbindlich. Verbindliche Liefertermin können mündlich nur durch den Geschäftsführer der LHL OS oder durch einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten erklärt werden. Verbindliche Liefertermin in Textform müssen den ausdrücklichen Zusatz „verbindlich“ enthalten.
§ 5 Lieferverzug und Unmöglichkeit
(2) Wird die Lieferung ohne das Verschulden der Firma LHL OS unmöglich so ist die Firma LHL OS von der Pflicht zur Lieferung frei ohne Entschädigung leisten zu müssen. Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen sei es bei der Firma LHL oder bei einer ihrer Zulieferfirmen.
§ 6 Preise
§ 7 Zahlung, Zahlungsverzug
(2) Im Online-Shop erfolgt die Versendung der Ware erst, wenn der Kunde die ihm per e-mail zugesandte Rechnung im Voraus beglichen hat. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Rechnung per e-mail, steht es LHL OS frei, entweder auf der Vertragserfüllung zu bestehen oder ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(3) Der Kunde ist spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Ware in Zahlungsverzug.
(4) Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden auch sämtliche anderen bis dahin gestundeten und noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Auch ist LHL OS berechtigt, die Herausgabe bereits gelieferter, aber noch nicht bzw. noch nicht vollständig bezahlter Waren gemäß § 8 dieser AGB zu verlangen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Der Kunde tritt LHL OS bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. LHL OS nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. LHL OS verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von LHL OS ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zugeben und LHL OS die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde LHL OS unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung der Vorbehaltsware.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine entsprechende Versicherung z. B. Brand- oder Diebstahlsversicherung unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an die Firma LHL OS abzuschließen. Auf Verlangen von LHL OS ist der Versicherungsschutz nachzuweisen.
(5) Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LHL OS zur Rücknahme der Ware nach Rücktritt berechtigt, und ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde hat zu diesem Zweck LHL OS auch zwecks Sicherstellung der Waren LHL OS oder einem von ihr Beauftragten unwiderruflich das Betreten der Räume zu gestatten, in denen sich die Waren der LHL OS befinden. Bis zur Herausgabe hat der Kunde die unter Eigentum der LHL OS stehenden Waren für diese getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum der LHL OS zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und LHL OS ein Verzeichnis ihres Eigentums zu übergeben. LHL OS ist nach Rücknahme berechtigt die Ware freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
(6) LHL OS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt. Mit Tilgung aller Forderungen von LHL OS aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden über.
§ 9 Aufrechnung
§ 10 Sachmängelhaftung u. Fristen zur Rechtswahrnehmung
(2) Fehler, die auf falsche Angaben des Kunden, insbesondere bezüglich Raummaß und bauliche Bedingungen zurückzuführen sind, sind nicht von LHL OS zu vertreten. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängel, es sei denn, der Kunde weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware oder Fremdeingriff, sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind.
(3) Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind LHL OS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Nach erfolgter Mängelrüge, kann LHL OS verlangen, dass das defekte Teil, bzw. Gerät und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Serienummer und eine Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, zur Nacherfüllung eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frachtfrei eintreffen und werden von der Firma LHL unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
(5) Bei Waren, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Kunde sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln beschränken sich zunächst ausschließlich auf das Recht der Nacherfüllung, wobei LHL OS die Wahl zusteht, ob Nacherfüllung durch Reparatur oder Nachbesserung erfolgt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Sachen treten keine neuen Verjährungsfristen bzgl. der Ansprüche und Rechte wegen Mängel in Kraft.
(6) Ansprüche und Rechte wegen Mängel gegenüber LHL OS stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde neu hergestellte Sachen im Rahmen seines Gewerbebetriebes weiter verkauft. In diesem Fall stehen dem Kunden Rückgriffsansprüche gegenüber LHL OS zu, wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist, mit Ausnahme der Fälle, in denen LHL OS unbeschränkt nach § 13 dieser Bedingungen haftet.
§ 11 Urheberrechte
§12 Haftung der LHL OS
(1) In Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie wenn LHL OS oder deren Erfüllungsgehilfen oder Vertreter vorsätzlich eine Pflicht verletzt haben, haftet LHL OS unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) In allen anderen Fällen beschränkt die Haftung von LHL OS auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Soweit LHL OS, deren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung vorwerfbar ist, haftet LHL OS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden durch die Ware an anderen Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, oder Aufwendungsersatzansprüche sind ganz ausgeschlossen, es sei denn, es gilt Satz 1 oder es ist LHL OS, deren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.
(4) Im Falle einer Inanspruchnahme aus Mängelhaftung nach § 11 oder wegen einer Pflichtverletzung nach den vorstehenden Regelungen, ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 13 Zahlungsarten - Kauf auf Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH https://www.billpay.de/endkunden/ fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://www.billpay.de/allgemein/datenschutz/ der Billpay GmbH.
§ 14 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. (2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen in ihrem Sinn und Zweck möglichst nahe kommen.
Neuöttinger Straße 54-56
84503 Altötting