Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt druckenAllgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der LHL Techn.Office-Service GmbH
(-nachfolgend LHL OS genannt-)
§ 1 Geltungsbereich, Ausschließlichkeit dieser Bedingungen
(1) Die Lieferungen‚ Leistungen und Verträge der LHL OS mit ihren Kunden erfolgen nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn LHL OS ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprecht.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten je nach ihrer Ausgestaltung sowohl für Geschäfte, die über unseren Online-Shop getätigt werden, als auch für alle Vertragsbeziehungen, die mittels ferntechnischer Einrichtungen oder in unserem Ladengeschäft geschlossen werden.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von einem Geschäftsführer oder einem hierzu schriftlich Bevollmächtigten erklärt werden oder LHL OS die Abweichungen schriftlich bestätigt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Alle Aufträge werden vorbehaltlich Selbstbelieferung angenommen (siehe § 3). Der Kunde kann aus dem Sortiment von LHL OS auswählen und die gewünschte Ware telefonisch oder schriftlich bestellen oder im Onlineshop eine Bestellung abschicken. Im Onlineshop gibt der Kunde über den Button „Bestellung abschicken“ einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) LHL OS nimmt telefonische oder schriftliche Bestellungen entweder durch eine Auftragsbestätigung oder durch unverzügliches zum Versandbringen der bestellten Waren an. Im Onlineverfahren schickt LHL OS dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch LHL OS zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird und die Auftragsbestätigung darstellt.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit und Annahmeverzug
(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der LHL OS dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht LHL OS von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt LHL OS dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Teilt LHL OS dem Kunden eine voraussichtliche Lieferdauer mit, die mehr als sechs Wochen gerechnet ab dem Datum der Mitteilung beträgt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch LHL OS berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet.
(3) LHL OS ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können bereits bei der Auslieferung in Rechnung gestellt werden.
(4) Befindet sich der Kunde länger als zwei Wochen in Annahmeverzug, so ist LHL OS nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und über den Kaufgegenstand frei zu verfügen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist LHL OS berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. LHL OS kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
Während des Annahmeverzuges hat der Kunde an LHL OS als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30,-- EUR pro Woche, zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann LHL OS den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
(5) Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, und LHL OS deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann LHL OS Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. LHL OS ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises - es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schaden vom Kunden fordern.
§ 4 Lieferzeit
(1) Abrufaufträge sind in Textform zu erteilen.
(2) Mündliche oder in Textform angegebene Liefertermine sind stets unverbindlich. Verbindliche Liefertermin können mündlich nur durch den Geschäftsführer der LHL OS oder durch einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten erklärt werden. Verbindliche Liefertermin in Textform müssen den ausdrücklichen Zusatz „verbindlich“ enthalten.
§ 5 Lieferverzug und Unmöglichkeit
(1) Wurde ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist für die Lieferung LHL OS zu gewähren. Angemessen ist in der Regel eine Frist von 14 Tagen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen ausdrücklich vereinbarten Lieferfixtermin handelt und die Lieferung nach Ablauf des Fixtermins für den Kunden nicht mehr den Geschäftszweck erfüllt und LHL OS Kenntnis von dem Geschäftszweck hatte.
(2) Wird die Lieferung ohne das Verschulden der Firma LHL OS unmöglich so ist die Firma LHL OS von der Pflicht zur Lieferung frei ohne Entschädigung leisten zu müssen. Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen sei es bei der Firma LHL oder bei einer ihrer Zulieferfirmen.
§ 6 Versand
(1) Der Versand der Ware erfolgt in der Regel ab Werk oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder ein anderes Versendungsunternehmen auf den Kunden über. Im Falle der Verkaufsabwicklung über den Online-Shop erfolgt der Versand frei Haus. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter Berechnung der anfallenden Beträge vorgenommen.
(2) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
§ 7 Preise
(1) Die Preise von LHL OS verstehen sich netto ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Preisangaben gelten ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer und ohne Verpackung, Umweltpauschale (grüner Punkt), Transport- und Frachtversicherung. Im Online-Shop sind die Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und ggf. der Verpackungs- und Transportkosten angegeben.
(2) Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen entfallen, wenn der Kunde nicht innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels bezahlt hat.
§ 8 Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, sind die empfangenen Waren sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Ein auf der Rechnung angegebenes Zahlungsziel schiebt die Fälligkeit nicht hinaus. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber nicht aber an Zahlungsstatt hereingenommen.
(2) Im Online-Shop erfolgt die Versendung der Ware erst, wenn der Kunde die ihm per e-mail zugesandte Rechnung im Voraus beglichen hat. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Rechnung per e-mail, steht es LHL OS frei, entweder auf der Vertragserfüllung zu bestehen oder ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware.
(3) Der Kunde ist spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Ware in Zahlungsverzug.
(4) Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden auch sämtliche anderen bis dahin gestundeten und noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Auch ist LHL OS berechtigt, die Herausgabe bereits gelieferter, aber noch nicht bzw. noch nicht vollständig bezahlter Waren gemäß § 8 dieser AGB zu verlangen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen (und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen (als Vorbehaltsware) Eigentum der LHL OS.
(2) Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf LHL OS übergehen:
Der Kunde tritt LHL OS bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. LHL OS nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. LHL OS verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von LHL OS ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zugeben und LHL OS die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde LHL OS unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung der Vorbehaltsware.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine entsprechende Versicherung z. B. Brand- oder Diebstahlsversicherung unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an die Firma LHL OS abzuschließen. Auf Verlangen von LHL OS ist der Versicherungsschutz nachzuweisen.
(5) Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LHL OS zur Rücknahme der Ware nach Rücktritt berechtigt, und ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde hat zu diesem Zweck LHL OS auch zwecks Sicherstellung der Waren LHL OS oder einem von ihr Beauftragten unwiderruflich das Betreten der Räume zu gestatten, in denen sich die Waren der LHL OS befinden. Bis zur Herausgabe hat der Kunde die unter Eigentum der LHL OS stehenden Waren für diese getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum der LHL OS zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und LHL OS ein Verzeichnis ihres Eigentums zu übergeben. LHL OS ist nach Rücknahme berechtigt die Ware freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
(6) LHL OS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt. Mit Tilgung aller Forderungen von LHL OS aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden über.
§ 10 Aufrechnung
Der Kunde darf nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die von LHL OS schriftlich anerkannt wurde oder rechtskräftig gegen LHL OS festgestellt ist.
§ 11 Sachmängelhaftung u. Fristen zur Rechtswahrnehmung
(1) Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Rechts- und oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware.
(2) Fehler, die auf falsche Angaben des Kunden, insbesondere bezüglich Raummaß und bauliche Bedingungen zurückzuführen sind, sind nicht von LHL OS zu vertreten. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängel, es sei denn, der Kunde weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware oder Fremdeingriff, sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind.
(3) Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind LHL OS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Nach erfolgter Mängelrüge, kann LHL OS verlangen, dass das defekte Teil, bzw. Gerät und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Serienummer und eine Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, zur Nacherfüllung eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frachtfrei eintreffen und werden von der Firma LHL unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
(4) Bei einer berechtigten Mängelrüge übernimmt LHL die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, welche vom Käufer zu belegen sind. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die im Wesentlichen, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. LHL übernimmt keine Haftung für die verlorengegangenen Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bzgl. der zu reparierenden Geräte werden durch LHL nicht übernommen. LHL übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung, dies gilt nicht, sofern LHL OS gemäß § 13 dieser Bedingungen unbeschränkt haftet.
(5) Bei Waren, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Kunde sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln beschränken sich zunächst ausschließlich auf das Recht der Nacherfüllung, wobei LHL OS die Wahl zusteht, ob Nacherfüllung durch Reparatur oder Nachbesserung erfolgt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Sachen treten keine neuen Verjährungsfristen bzgl. der Ansprüche und Rechte wegen Mängel in Kraft.
(6) Ansprüche und Rechte wegen Mängel gegenüber LHL OS stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde neu hergestellte Sachen im Rahmen seines Gewerbebetriebes weiter verkauft. In diesem Fall stehen dem Kunden Rückgriffsansprüche gegenüber LHL OS zu, wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist, mit Ausnahme der Fälle, in denen LHL OS unbeschränkt nach § 13 dieser Bedingungen haftet.
§ 12 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Wiederverkäufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen d.h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
§13 Haftung der LHL OS
(1) In Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie wenn LHL OS oder deren Erfüllungsgehilfen oder Vertreter vorsätzlich eine Pflicht verletzt haben, haftet LHL OS unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) In allen anderen Fällen beschränkt die Haftung von LHL OS auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Soweit LHL OS, deren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung vorwerfbar ist, haftet LHL OS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden durch die Ware an anderen Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, oder Aufwendungsersatzansprüche sind ganz ausgeschlossen, es sei denn, es gilt Satz 1 oder es ist LHL OS, deren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.
(4) Im Falle einer Inanspruchnahme aus Mängelhaftung nach § 11 oder wegen einer Pflichtverletzung nach den vorstehenden Regelungen, ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 14 Datenschutz und Speicherung und Datenspeicherung
Die Firma LHL OS ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 15 Sonstiges
(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Firmensitz der LHL OS als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. LHL OS ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen in ihrem Sinn und Zweck möglichst nahe kommen.
Dieser Online Shop wird betrieben von:
LHL Techn. Office-Service GmbH
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